Rechtsgebiete

Rechtsgebiete

Unsere Anwaltskanzlei ist vorrangig in den nachfolgend alphabetisch und ohne Gewichtung dargestellten Rechtsgebieten, sowie mit Schwerpunkt im Seniorenrecht tätig.

Ist Ihr Rechtsgebiet nicht dabei, oder wissen Sie es nicht? Dann kontaktieren Sie uns - wir helfen Ihnen gerne weiter.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht betrifft umfassend die Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten eines Arbeitsverhältnisses (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) oder Ausbildungsverhältnisses (Auszubildende und Ausbilder) in all seinen Facetten.

Zu Arbeitssachen gehören:  
  • Kündigung
  • Vertragsänderung
  • Abmahnung
  • Vergütung
  • Arbeitszeugnis
  • Abfindung
  • etc.
Darüber hinaus geht es um die Vereinigungen der Beteiligten: Betriebsrat, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Durch diverse Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen etc. werden die Rechte und Pflichten teilweise grundlegend geprägt.

Für die Bearbeitung im jeweiligen Einzelfall ist genau abzuwägen, ob das Arbeitsverhältnis fortgesetzt werden soll oder nicht. Möglicherweise sollte dann das Verhältnis der Beteiligten untereinander nicht über Gebühr belastet werden. 

Egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, bei unserer Anwaltskanzlei sind Sie in guten Händen. 

Gern steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei im Arbeitsrecht zur Seite.
Erbrecht / Vorsorge
Der Tod ist uns allen sicher. Dennoch will man sich damit so wenig wie möglich beschäftigen, eigentlich schade.

Noch zu Lebzeiten kann und sollte man Vorsorge treffen für den Todesfall. Neben der Vorsorge zu Lebzeiten (Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung) kann man im Erbrecht wesentliche und entscheidende Weichen stellen.

Zu Erbsachen gehören:
  • Erbfolge
  • Rechtliche Stellung des Erben
  • Erbengemeinschaft
  • Testament / Vermächtnis
  • Erbvertrag
  • Pflichtteil
  • Erbunwürdigkeit
  • Erbverzicht
  • Erbschein
  • Erbschaftskauf
  • etc.

Für die Hinterbliebenen ist das Erbrecht eher ein notwendiges Übel. Streit mit Miterben und (übergangenen) Verwandten, Behörden und Gerichten, Gläubigern und Schuldnern. Ärger droht fast überall. Genug Möglichkeiten also, um auf eine engagierte Anwaltskanzlei mit Blick für das Wesentliche zurück zu greifen.

Gern steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei im Erbrecht zur Seite.
Familienrecht
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Ehegatten und Lebenspartner, der Familie und der Verwandtschaft, sowie der Vormundschaft, rechtlichen Betreuung und Pflegschaft.

Zu Familiensachen gehören:
  • Ehesache
  • Kindschaftssache
  • Abstammungssache
  • Adoptionssache
  • Ehewohnungs- / Haushaltssache
  • Gewaltschutzsache
  • Versorgungsausgleichssache
  • Unterhaltssache
  • Güterrechtssache
  • sonstige Familiensachen
  • Lebenspartnerschaftssache
  • etc.

Familiensachen bedürfen einer besonderen Bearbeitung. Hier geht es nicht nur darum, das Recht richtig anzuwenden, sondern letztlich eine Lösung zu finden, um eine zum Teil hochemotionale Situation dauerhaft zu befrieden. Ein Rosenkrieg hat noch nie jemandem genutzt. Rechtzeitige anwaltliche Beratung hingegen schon. Wir führen daher regelmäßig auch diskrete Beratungen durch, um trennungswilligen Ehegatten schon vor Vollzug der eigentlichen Trennung die richtigen Schritte zu erläutern.

Gern steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei im Familienrecht zur Seite.
Forderungseinzug / Inkasso
Inkasso beschreibt die effektive Geltendmachung von Forderungen, im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung.

Zum Inkasso gehören:
  • Mahnung
  • Mahnbescheid
  • Klage
  • Zwangsvollstreckung
  • etc.
Beim Inkasso ist wichtig, einerseits die Ansprüche des Gläubigers schnell und effektiv durchzusetzen, dabei aber die Möglichkeiten des Schuldners auch nicht zu überspannen. Sonst meldet der Schuldner Insolvenz an und der Gläubiger geht leer aus.

Für mehrere Unternehmen hat unsere Anwaltskanzlei bereits dauerhaft den kompletten Forderungseinzug übernommen. Diesen Service möchten wir gern weiter ausbauen. 

Privatpersonen und Unternehmen können sich zur Durchsetzung ihrer Forderungen vertrauensvoll an uns wenden.

Gern steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei beim Forderungseinzug / Inkasso zur Seite.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Ordnungswidrigkeiten sind rechtswidrige und vorwerfbare Handlungen, die von einer staatlichen Behörde, meist dem Landratsamt, mit einer Geldbuße geahndet werden sollen. Es handelt sich um eine Mischung aus Verwaltungsrecht und Strafrecht, wobei Ordnungswidrigkeiten meist in Nebengesetzen geregelt sind und auch völlig unerwartet Ärger machen können .

Zu Ordnungswidrigkeiten gehören Verstöße beim:
  • Straßenverkehr
  • Datenschutz
  • Natur- und Tierschutz
  • Umweltschutz
  • Sozialrecht
  • etc.
Gerade angebliche Verstöße gegen Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten im Sozialrecht beschäftigen zahlreich unsere Anwaltskanzlei. Bei der Verteidigung gegen Ordnungswidrigkeiten ist das Verhältnis zum Strafrecht besonders wichtig. Schnell kann bei ungeschickter Verteidigung eine Strafsache daraus werden. Eine frühzeitige Beauftragung ist stets zu empfehlen.

Gern steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei beim Verdacht einer Ordnungswidrigkeit zur Seite. 
Strafrecht
Das Strafrecht befasst sich neben dem Ordnungswidrigkeitenrecht mit allem was verboten ist. Manches Verbotene ist strafbar, manches "nur" ordnungswidrig, beides aber unangenehm.

Das Strafrecht hat zwei Seiten: Täter und Opfer, Beteiligte und Unbeteiligte. Unsere Anwaltskanzlei ist umfassend im Strafrecht tätig, d.h. wir verteidigen Täter und vertreten Opfer sowie Zeugen. Bei uns sind alle gut aufgehoben (solange es nicht dieselbe Tat betrifft).

Zum Strafrecht gehören:
  • Verteidigung im Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren
  • Untersuchungshaft / Strafvollstreckung
  • Vermögensabschöpfung
  • etc.
Wir unterscheiden keine Betroffenen 1. oder 2. Klasse und übernehmen daher regelmäßig auch Pflichtverteidigungen. Neben Freisprüchen wird die weit überwiegende Zahl unserer Verfahren eingestellt. Bei Verurteilung fällt die verhängte Strafe zumeist niedriger aus.

Gern steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei im Strafrecht zur Seite.
Sozialrecht
Das Sozialrecht umfasst die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags zur Sicherung des Sozialstaats. Es geht um das Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgerinnen und Bürgern.

Zum Sozialrecht gehören neben den Sozialgesetzbüchern:
  • SGB I (Allgemeiner Teil)
  • SGB II (Grundsicherung)
  • SGB III (Arbeitsförderung)
  • SGB IV (Gemeinsame Vorschriften)
  • SGB V (Krankenversicherung)
  • SGB VI (Rentenversicherung)
  • SGB VII (Unfallversicherung)
  • SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
  • SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen)
  • SGB X (Sozialverwaltungsverfahren)
  • SGB XI (Pflegeversicherung)
  • SGB XII (Sozialhilfe)
auch eine fast unübersichtliche Menge von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien etc..

Gern steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei im Sozialrecht zur Seite.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht bezeichnet alle Regelungen, die sich mit der Ortsveränderung von Personen und Gütern befasst, egal auf welche Weise. Überschneidungen gibt es hier zum Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht.

Zum Verkehrsrecht gehören: 
  • Verkehrszivilrecht (Haftung bei Verkehrsunfällen, Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
  • Verkehrsstraftaten
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Fahrerlaubnis / MPU
  • Zulassungsrecht
  • Verkehrsverwaltungsrecht
  • etc.
Gerade bei der Regulierung von Verkehrsunfällen ist fachliche Hilfe gefragt. Unsere Anwaltskanzlei arbeitet dazu eng mit regionalen Werkstätten, Sachverständigen, Versicherungsmaklern und Ärzten zusammen, um Sie und Ihr Fahrzeug möglichst schnell wieder fit zu machen. 

Gern steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei im Verkehrsrecht zur Seite.
Zivilrecht
Das Zivilrecht führen wir als Sammelbegriff für eine Vielzahl rechtlicher Regelungen, die ihren Ursprung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben. Nicht überall sind wir tätig.

Zum Zivilrecht gehören:
  • allgemeine Verträge
  • Schuldverhältnisse
  • Kauf und Tausch
  • Darlehnsvertrag
  • Schenkung
  • Miet- und Pachtvertrag
  • Leihe
  • Dienst-, Werk- und Reisevertrag
  • Auftrag und Geschäftsbesorgung
  • Verwahrung
  • Bürgschaft
  • Ungerechtfertigte Bereicherung
  • Unerlaubte Handlung
  • Besitz und Eigentum
  • Grundstücksrecht
  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • etc.
Gern steht Ihnen unsere Anwaltskanzlei im Zivilrecht, sofern wir nicht weitervermitteln müssen, zur Seite.
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